Anpassung der Seelsorgebezirke

 

Den beiden Pfarrstellen unserer Kirchengemeinde (also jede der beiden Pfarrerinnen) sind jeweils bestimmte Bereiche des Gemeindegebietes als Seelsorgebezirke zugeordnet. Dort ist die jeweilige Pfarrerin erste Ansprechpartnerin. Auch Besuche zu runden Geburtstagen, die Geburtstagsgrüße, Glückwünsche zur Geburt eines Kindes und die Durchführung von Trauerfeiern sowie Andachten zu Traujubiläen werden üblicherweise von der zuständigen Pfarrerin übernommen.

Alle weiteren pfarramtlichen Tätigkeiten und Zuständigkeiten werden von uns im Wechsel übernommen oder aufgeteilt. Trauungen und Taufen führt üblicherweise die Pfarrerin durch, die an dem jeweiligen Wochenende Dienst hat.

Und selbstverständlich vertreten wir uns bei Abwesenheit gegenseitig oder werden von KollegInnen aus der Region vertreten.

Vor einiger Zeit haben wir festgestellt, dass die Zahlen der Gemeindeglieder in den beiden Seelsorgebezirken stark voneinander abweichen. Deshalb haben wir in Absprache mit dem Kirchenvorstand und dem Dekanatssynodalvorstand die Zuschnitte der Bezirke ein wenig verändert und angeglichen:

Einige Straßen werden von Bezirk 1 (Pfarrerin Winkler) in den Bezirk 2 (Pfarrerin Trippel) „übergehen“.

Dies sind: Wiesenau, die obere Bahnhofstraße (Richtung Bahnhof) und Taunusstraße (ab der Einmündung gegenüber der ehemaligen Shelltankstelle), Am Inchenberg, Stabelsteiner Weg, Am Wenzenholz und Heisterbacher Hof.

Diese Veränderung wird am *1. Juni 2017 in Kraft treten.

Ursula Trippel und Claudia Winkler

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