Räumliche Erweiterung Kindergarten

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Neben dem Abschluss eines Mietvertrages mit der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung der EKHN, der es dieser gestattet, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens zu betreiben, aus der dieser dann auch verbilligten Strom beziehen wird (s. S. 27),  hat der Kirchenvorstand eine räumliche Erweiterung des Gebäudes beschlossen. Wichtigster Grund ist die Schaffung eines Schlafraumes für die unter Dreijährigen. Die Baugenehmigung liegt mittlerweile vor.  Wir werden in der nächsten Ausgabe des Gemeindegruss ausführlich darüber berichten.